Beratung zur Arbeitslosigkeit

Einrichtungen, die sich in unserer Nähe mit dem Thema beschäftigen:

Clearingstelle bei Bequit

Bewerbungsunterlagen erstellen und Schriftverkehr
Beratung bei Formularen und Hilfe beim Ausfüllen
Mo-Mi 8.00-16.45
Do 8:00-18:00
Briesestr. 79, Nähe Hermannstraße, U-Bahnhof Boddinstraße
Tel.:62 70 42 75/76

Allgemeine Soziale Beratung

unter anderem: Beratung über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (ALG II, Sozialgeld, Kindergeldzuschlag)
Die Beratung ist vertraulich, auf Wunsch auch anonym.

Haus der Begegnung
vom Diakonischen Werk
Morusstraße 18a
12053 Berlin
Tel.: 68 24 77 11/16

Beratung arbeitsloser Jugendlicher - Das Jugendberatungshaus

Der Neuköllner Netzwerk Berufshilfe e. V. (NNB) bietet Hilfe und Beratung für Jugendliche bis 25 Jahren an.

Ihnen soll geholfen werden:

  • beim Übergang von der Schule in den Beruf,
  • eine allgemeine Beratung zur Berufsorientierung,
  • bei der Lebenswegeplanung und
  • Unterstützung bei der sozialen Integration



Seit 2001 besteht der Verein und sieht seine Aufgabe in der Hilfe zur Schaffung und Koordinierung eines Netzwerks zur Berufshilfe für Jugendliche im Bezirk Neukölln. Sie sind anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

Unter Jugendberufshilfe verstehen sie die gesamte Palette von Angeboten und Maßnahmen für junge Menschen zur Qualifizierung, Ausbildung und Eingliederung in das Erwerbsleben, unabhängig von der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Das Beratungshaus wird unter unserer Regie von mehreren freien Trägern und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Neukölln (der Abt. Jugend und dem Fachbereich Stadtplanung) und dem Sanierungsträger Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft (BSG) betrieben.

Adresse:
Glasower Straße 18 (2. Etage)
12051 Berlin
(behindertengerecht)
Internet: ww.nnb-nnb-berlin.de


S + U-Bahn Hermannstraße oder U-Bahn Grenzallee
Bus 170/ 177/ 144

Hier findet Sie unterschiedliche Hilfsangebote:

ARBEIT UND BILDUNG e.V.
Berufliche Beratung und Integrationsbegleitung

Angeboten wird:

  • individuelle Berufs- und Lebenswegeplanung unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsentwicklung und der aktuellen Lebenssituation
  • Schul- und Bildungsberatung, Beratung in Leistungs- und Motivationsfragen
  • Psychosoziale Begleitung im beruflichen Entwicklungsprozess
  • Kompetenzfeststellungverfahren, Berufswahltests, Testtraining für den Beruf
  • Einbeziehung der Eltern oder Betreuer in den Berufswahl-Prozess


Sprechzeiten:
Montag, Dienstag 9.00 – 12.30 Uhr
Donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung unter: 030 – 627 334 36

 

Hartz IV

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit
vom 18. Januar 2007
»Zu Jahresbeginn sind die Sanktionen für Arbeitslosengeld II-Empfänger, die zum Beispiel eine zumutbare Arbeit ablehnen, verschärft worden. Leistungsempfänger, die wiederholt gegen ihre Pflichten verstoßen, müssen nun mit strengeren Kürzungen bis hin zum Wegfall der Leistungen rechnen.

Empfänger von Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Hierzu gehört insbesondere, jede zumutbare Arbeit aufzunehmen und an Fördermaßnahmen teilzunehmen.

Arbeitslosengeld II-Empfängern, die ohne wichtigen Grund gegen diese Pflichten verstoßen, werden für drei Monate die Leistungen gekürzt. Das war auch bisher so. Neu ist seit dem 1. Januar 2007 die verschärfte Kürzung bei wiederholter Pflichtverletzung.

Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nach der nun geltenden Rechtslage vor, wenn innerhalb eines Jahres nach Beginn einer vorangegangenen Sanktion erneut eine Pflichtverletzung begangen wird. Das ist insofern neu, als zuvor eine Pflichtverletzung nur als wiederholt galt, wenn sie noch während einer laufenden Sanktion – also im Regelfall innerhalb von drei Monaten – begangen wurde.

Bislang wurde bei einer wiederholten Pflichtverletzung das Arbeitslosengeld II erneut um den gleichen Prozentsatz gekürzt wie bei der ersten. Nunmehr wird beispielsweise bei der zweiten Ablehnung einer zumutbaren Arbeit innerhalb eines Jahres das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent gekürzt. Neu ist auch, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung bei jeder weiteren Pflichtverletzung ganz entfallen kann.

Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten noch schärfere Regeln. Bei der ersten Pflichtverletzung entfällt wie bisher die Regelleistung vollständig. Neu ist, dass bei wiederholter Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung für drei Monate entfallen können.«

wolf/18.01.2007


Wie stellt sich der Hartz IV Regelsatz zusammen (ALG II Regelsatzberechnung)?


Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren:     € 132,71
Bekleidung und Schuhe:     € 34,13
Wohnung, Strom:     € 26,87
Einrichtungsgegenstände, Möbel, Haushaltsgeräte sowie deren Instandhaltung:     € 27,77
Gesundheitspflege:     € 13,21
Verkehr ÖPNV:     € 19,20
Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post:     € 20,38
Freizeit, Unterhaltung, Kultur:     € 38,71
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen:  € 10,33
Andere Waren und Dienstleistungen:   € 21,69

Euro 345.- p.m. Einzelperson

Am 1. Juli 2007 wurde der Arbeitslosengeld II Regelsatz um 2 Euro angehoben!!

 

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Die Befreiungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt und sind erst ab dem Folgemonat der Antragstellung wirksam.

Wer kann nun einen Antrag stellen:
Bezieher von

  • Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge nach § 24 SGB II (befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld)
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
  • Sozialgeld nach § 28 SGB II


Neben dem ausgefüllten Antrag wird eine beglaubigte Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids und die Seiten des Berechnungsbogens an die GEZ gesandt. Die Beglaubigung der Kopien wird im Jobcenter der Arbeitsagentur z.B. in der Sonnenallee vorgenommen.

Wichtig ist, den kompletten Bewilligungsbescheid (in der Regel 3 Seiten) vorzulegen,sonst verweigert das Jobcenter die Beglaubigung!!

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Leistungen für Asylbewerber
  • Studenten, Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld


Weitere Informationen finden sich übersichtlich und ausführlicher auf der Internetseite der GEZ:
www.gez.de

Anträge an: Gebühreneinzugszentrale · 50656 Köln

qmnet/wolf/21.03.2007


ALG-II-Bankguthaben vor Pfändungen künftig besser geschützt!

Restguthaben auf den Konten von ALG-II-Empfängern können laut Bundesgerichtshofurteil auf Antrag für die „gesamte Dauer der Pfändung“ freigestellt werden – und zwar im Umfang der Pfändungsfreigrenzen.


Achtung Kontopfändungen

QM-Net/aktualisiert/ 08.11.2007

 

Einstiegsgeld für ALG II-Empänger!

Auch ALG II-Empfänger können Förderungen beantragen, wenn sie in eine selbständige Tätigkeit einsteigen möchten. Sie muss allerdings mindestens 15 Wochenstunden umfassen und hauptberuflich ausgerichtet sein. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Bewilligung.

Der Antragsteller muss erwerbsfähig sein und hat einen Business-Plan vorzulegen. Das Einstiegsgeld kann für die Dauer von maximal 24 Monaten gewährt werden. In der Regel aber nur für 6 bis 12 Monate. Danach erfolgt eine Prüfung auf Weitergewährung.

In der Regel werden 50% der Regelleistungen als Zuschuss gewährt. In Ausnahmefällen bis maximal 100%. Die Sozialversicherung bleibt bestehen.

ACHTUNG! Die Umsätze und Betriebskosten müssen der Arbeitsagentur gemeldet werden. Von den ermittelten Gewinnen dürfen lediglich maximal 20-25% einbehalten werden.

Das Einstiegsgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Jedoch die erzielten Gewinne sind Einkommensteuerpflichtig.

laufer 14.05.2007


Interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit jetzt im Internet zugänglich

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Internet bisher interne Weisungen und Informationen veröffentlicht. Die BA setzt damit das seit dem 1. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz um.

Das Gesetz soll es den Bürgern ermöglichen, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen zu bekommen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können. Zudem soll auf diesem Weg das Mitspracherecht der Bürger durch notwendige Informationen gestützt werden.

Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben. Für die BA bedeutet das neben dem Serviceangebot auch eine Arbeitserleichterung. Das Angebot wird ständig aktualisiert und erweitert.

Zu finden sind die Informationen auf www.arbeitsagentur.de unter „Service von A-Z > Bundesagentur für Arbeit intern > Interne Weisungen“. Hier ist unter anderem eine Wissensdatenbank SGB II bereitgestellt, mit der einzelne Fragen zum Bezug von Arbeitslosengeld II beantwortet werden können. Außerdem finden sich unter dem Pfad „Weisungen der BA > Arbeitnehmerintegration“ Durchführungsanweisungen zu den rechtlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld.

Aus den Presseinformationen der
Bundesagentur für Arbeit vom 15.08.2006


wolf/29.06.2006

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