Land Berlin übernimmt Mitgliedsbeiträge für Mieterverein
Mitgliedsbeiträge für Berliner Mieterverein e.V.
Land Berlin übernimmt Beiträge für einkommensschwache Haushalte
Seit Januar dieses Jahres gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Berliner Mieterverein e.V. zur Übernahme der Mitgliedsbeiträge. Davon profitieren Menschen, die nach dem Sozialhilfegesetz und Asylbewerberleistungsgesetz Zuschüsse für Unterkunft und Heizung beziehen.
Zwischen dem Berliner Mieterverein und dem Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) wurde eine Kooperationsvereinbarung zur Übernahme der Mitgliedsbeiträge einschließlich Rechtsschutz geschlossen.
Die Mitgliedsbeiträge für den Berliner Mieterverein werden für diese leistungsberechtigten Personen seit Januar übernommen. Das gilt auch für den Rechtsschutz. Wer einen mietrechtlichen Beratungsbedarf hat (bspw. Betriebskostenabrechnung, Schimmel, Kündigung, Modernisierung etc.) und Mietzuschüsse erhält, muss die Mitgliedsbeiträge also zukünftig nicht mehr selbst tragen.
Das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten als zuständiger Leistungsträger zahlen nach einer entsprechenden Zustimmung den Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an den Mieterverein. Damit entlastet das Land Berlin einkommensschwache Haushalte finanziell und stellt sicher, dass ausschließlich rechtmäßig erhobene Forderungen des Vermietenden gegenüber den leistungsempfangenden Personen erbracht werden und unberechtigte Kündigungen nicht zur Wohnungslosigkeit oder einem Umzug aus dem gewohnten Umfeld führen.
QM Rollbergsiedlung, 15.04.2019